Wie bekommt man eine Wohnung vom Amt
Eine Wohnung vom Amt bekommen Sie über einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Dafür melden Sie sich beim örtlichen Wohnungsamt, weisen Ihr Einkommen nach und beantragen den WBS. Mit diesem Schein bewerben Sie sich anschließend auf geförderte Sozialwohnungen.
Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen deutschen Städten knapp. Besonders in Ballungsräumen wie Berlin steigen die Mieten seit Jahren, während das Angebot an günstigen Wohnungen kaum mithält. Für Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen ist der soziale Wohnungsbau deshalb eine wichtige Stütze.
Genau hier kommt die sogenannte „Wohnung vom Amt" ins Spiel. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann eine geförderte Wohnung zu einer deutlich günstigeren Miete beziehen. Der Weg dorthin führt allerdings durch einige bürokratische Hürden – von Anträgen über Nachweise bis hin zu langen Wartelisten.
In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie eine Wohnung vom Amt bekommen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie professionelle Relocation-Services den Prozess erleichtern können.

Was ist gemeint mit Wohnung vom Amt?
Wie bekommt man eine Wohnung vom Amt? So klappt's
Eine Wohnung vom Amt ist eine öffentlich geförderte Sozialwohnung. Der Staat unterstützt den Bau dieser Wohnungen, damit sie zu einer niedrigeren Miete angeboten werden können. Im Gegenzug dürfen nur Menschen einziehen, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) besitzen.
Den WBS erhalten Sie, wenn Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt. Diese Grenzen legt jedes Bundesland selbst fest – die genauen Werte unterscheiden sich also je nach Wohnort.
Wie beantragt man eine Wohnung vom Amt? Schritt für Schritt
Der Weg zur geförderten Wohnung folgt in den meisten Städten einem ähnlichen Ablauf.
1. Beim Wohnungsamt anmelden
Ihr erster Ansprechpartner ist das örtliche Wohnungsamt. Dort erhalten Sie den Antrag für den Wohnberechtigungsschein und alle nötigen Informationen zu den regionalen Voraussetzungen.
2. Unterlagen zusammenstellen
Für den Antrag brauchen Sie in der Regel folgende Dokumente:
Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsabrechnungen der letzten Monate oder Bescheide vom Jobcenter)
Meldebescheinigung als Nachweis Ihres Wohnsitzes
Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation
Halten Sie diese Unterlagen frühzeitig bereit. Fehlende Dokumente sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
3. Wohnberechtigungsschein beantragen
Mit den Unterlagen prüft das Amt, ob Sie berechtigt sind. Liegt Ihr Einkommen innerhalb der Grenzen, erhalten Sie den WBS. Dieser ist meist ein Jahr gültig.
4. Auf Sozialwohnungen bewerben
Mit dem WBS in der Hand bewerben Sie sich auf geförderte Wohnungen. Diese finden Sie über kommunale Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften oder direkt über das Wohnungsamt.
Wie hilft ein Relocation-Service beim Amt?
Der bürokratische Aufwand schreckt viele ab – vor allem, wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist. Ein professioneller Relocation-Service wie Prime Relocation in Berlin übernimmt genau diese Aufgaben.
Prime Relocation unterstützt Sie bei den Behördengängen, hilft beim Verständnis der Anforderungen und stellt die richtigen Unterlagen zusammen.









